I.
Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Verbraucher und Unternehmer
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der
Holz Team GmbH sowie für deren Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2)
Für Verbraucher gelten die Vorschriften des II. Abschnitts, für
Unternehmer diejenigen des III. Abschnitts. Die Vorschriften dieses I.
Abschnitts gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.
(3)
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); wer demgegenüber –
ob als natürliche oder als juristische Person oder als rechtsfähige
Personengesellschaft bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung der
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Unternehmer
(§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Wir bieten den Kunden in unseren Ladengeschäften verschiedene
Holzhandels-Produkte mit dem Schwerpunkt Produkte für den Ausbau im Innen- und
Außenbereich, Holzböden, Türen und Zubehör zum Kauf an. Dabei handelt es sich
einerseits um Fertigprodukte, andererseits um Sonderanfertigungen. Unternehmer
können diese Produkte auch über das Internet beziehen. Die Präsentation und
Bewerbung von Artikeln in unseren Ladengeschäften und im Online-Shop stellt
noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2)
Beim Einkauf im Online-Shop kann der Kunde vor verbindlicher Abgabe
seiner Bestellung alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor Abgabe der
Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch
dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der
Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung im Sinne von
Abs. (2) dar.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst
durch die Annahme der Bestellung des Kunden im Wege der Auftragsbestätigung in
Textform (§ 126b BGB) zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden
sind.
(4)
Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder
dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
§ 3 Datenschutz
(1) Soweit zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich, sind wir befugt, die Daten des Kunden gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
(2) Für den Besuch unserer Internet-Seiten gelten die unter folgendem Link: https://tueren-boden-profi.de/datenschutzbelehrung/ abrufbaren Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Hinweise, auf deren Geltung hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 4 Sonstiges
(1)
Im Falle der zusätzlichen Beauftragung von Montageleistungen sind wir
berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
(2)
Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz der Holz Team GmbH;
erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
(3)
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher
bleiben zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn der Kunde die zum Abschluss des
Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen
Aufenthaltes vorgenommen hat.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier als PDF downloaden.
II. Abschnitt: Für Verbraucher
§ 5 Lieferung
(1)
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager an
die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt
wurde.
(2)
Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware
nicht in der Lage sind, weil unser Lieferant seine vertraglichen
Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert,
dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht, und wir werden uns um
eine Alternative bemühen. Soweit ein Vertrag bereits zustande gekommen ist,
bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden unberührt.
(3)
Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden
nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende
Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(4)
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am
Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner
Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und
unverzüglich mit uns Kontakt aufnehmen, damit diese etwaige Eigenrechte
gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
§ 6 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1)
Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise
verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe
der Bestellung bekannt gegeben werden.
(2)
Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen,
Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für
Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte
entsprechend anzupassen.
(3)
Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum), erfolgen Zahlungen per Vorkasse.
(4)
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 8 Mängelansprüche
(1)
Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(2)
Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung,
Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen
keinen Gewährleistungsanspruch gegen die Verkäuferin.
(3)
Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei
Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen gegenüber
der Verkäuferin zu rügen. Die vorstehenden Fristen gelten nicht für Mängel
eines Bauwerks oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Fristen gelten auch nicht,
soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, und nicht für
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens
wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Verkäuferin oder seiner
Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
(4)
Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, sind wir
zur Nacherfüllung oder zur Nachbesserung berechtigt. Geht die Nacherfüllung
oder Nachbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere auch in Bezug auf etwaige erforderliche Aufwendungen für das
Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der
nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1)
Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haften wir unbeschränkt,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir
haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten
(Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie
für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als
der vorstehenden Pflichten haften wir nicht.
(2)
Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig
verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
(3)
Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls
für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Als Verbraucher steht Ihnen bei Fernabsatzgeschäften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein solches Recht besteht nach dem Gesetz nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
– Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
– Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
– Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
– Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
– Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holz Team GmbH, Herborner Straße 7-9, 35764 Sinn, Tel.: +49 (0) 2772- 951- 26, Fax: +49 (0) 2772- 951- 09, E-Mail: info@holzteam-sinn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Quelle: Rechtsanwalt Metzler
Hier können Sie sich unser Widerrufsformular herunterladen.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
III. Abschnitt: Für Unternehmer
§ 11 Anwendbarkeit der HGB-Regelungen,
Handelsklauseln
(1)
Gegenüber Kaufleuten weisen wir auf die Geltung der Vorschriften des
Vierten Buchs des HGB hin. Gegenüber sonstigen Unternehmern, bei denen es sich
nicht um Kaufleute handelt, wird hiermit die analoge Anwendung dieser
Vorschriften vereinbart.
(2)
Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms
(INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2010 7. Revision.
§ 12 Gefahrübergang, Versandart, Liefertermine
(1)
Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern und leisten wir EXW (ex
works) unser Geschäftssitz; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und
Frachtführer.
(2)
Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht
unzumutbar sind. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden
nicht in Rechnung gestellt.
(3)
Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4)
Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin aus von uns zu
vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine
angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Nachfrist
beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf
der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten
oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies
zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren
Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Kunde
ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären,
ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung bzw.
Leistung besteht.
§ 13 Höhere Gewalt
Bei
höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten; tritt eine
wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein,
so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen
alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Lieferung oder
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob
diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
§ 14 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1)
Unsere Preise gelten EXW (ex works) unser Geschäftssitz. In unseren
Preisen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Kosten für
Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten.
(2)
Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als vier Monate nach
Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B.
Rohstoffe, Löhne) zulässig. Wir berechnen dann die am Liefer- bzw. Leistungstag
gültigen Preise. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von vier Monaten
gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
(3)
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung
14 Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung ohne Abzüge an uns
zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB
in Verzug.
(4)
Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Kunde
erstmals bei uns bestellt, der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung
ins Ausland erfolgen soll oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder
vollständigen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden
Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte
Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.
(5)
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
(1)
Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2)
Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser
Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwerben wir
Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Ware zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung entspricht.
(3) Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden
oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde uns darüber
hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt
der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt
er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
(4)
Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im
Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der
Kunde diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder
Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem
Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren.
Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung
sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er
ist auf unser Verlangen
verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der
Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange
er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
(5) Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten
unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen
des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 16 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1)
Die von uns gelieferten Produkte entsprechen den geltenden deutschen
Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen
übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der
Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen
Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen
vorzunehmen.
(2)
Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte
geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und
Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
(3)
Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und dies vom Kunden
rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach
unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde
uns eine angemessene Frist von mindestens 10 Arbeitstagen zu gewähren.
(4)
Der Kunde kann hierbei auch Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht
erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort
als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Im Übrigen gelten in
Bezug auf etwaige Aufwendungen für den Aus- und Einbau der mangelhaften bzw.
nachgebesserten oder nachgelieferten Sache die Regelungen des § 439 Abs. 3 und
Abs. 4 BGB.
(5)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder
vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der
Kunde uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren
Nachfrist androht.
(6)
Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur
insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 17 Schadensersatzhaftung
(1)
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Kunden
– gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen.
(2)
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
(3)
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die
Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden
beschränkt. Dieser ist beschränkt auf EUR 50.000 pro Schadensfall sowie EUR
100.000 aus dem Vertrag insgesamt.
(4)
Darüber hinaus haften wir nur im Rahmen der bei uns bestehenden
Versicherungsdeckung, soweit wir gegen den aufgetretenen Schaden versichert
sind und aufschiebend bedingt durch die Versicherungsleistung.
(5)
Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
(6)
Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit
wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
für Schäden an privat genutzten Sachen gesetzlich oder aus sonstigen Gründen
zwingend haften.
(7)
Die Abtretung der in §§ 17, 18 Absatz (1) bis (3) geregelten Ansprüche
des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 18 Abnahme
Im
Falle der zusätzlichen Beauftragung von Montageleistungen gilt das Folgende:
(1) Verlangen wir nach der Fertigstellung – gegebenenfalls
auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung,
so hat der Kunde sie binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann
vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung
besonders abzunehmen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel bis zur
Beseitigung verweigert werden.
(2)
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit
Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung
der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde die Leistung oder
einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf
von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes
vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur
Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
(3)
Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der
Kunde spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten
geltend zu machen.
(4)
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über, soweit er sie nicht
schon nach § 13 Abs. 1 trägt.
§ 19 Verjährung
(1)
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und
Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein
Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen
für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2)
Im Falle der zusätzlichen Beauftragung von Montageleistungen beginnt die
Gewährleistungsfrist für die Montageleistungen mit der Abnahme der Leistung.
Soweit es sich um mehrere selbständig abnehmbare Montageleistungen handelt,
beginnt die Gewährleistungsfrist hinsichtlich dieser Teilleistungen mit ihrer
Abnahme.
Unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen – Stand 01.03.2019